Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trötsch Verlag GmbH & Co. KG, vertreten durch die Trötsch Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Trötsch, geschäftsansässig Geschwister-Scholl-Straße 11, 15537 Gosen-Neu Zittau
- 1 Allgemeines
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Trötsch Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern, welche Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (nachfolgend auch „Kunde“ genannt), über die von ihm angebotenen Lieferungen schließt.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde ist der Kaufvertrag, welcher nach Bestellung durch den Kunden durch eine verbindliche Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware durch diesen zustande kommt, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen vor.
- 3 Preise und Beachtung der Buchpreisbindung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Für den Fall, dass die Finanz- oder Zollbehörde nach Rechnungslegung einen anderen als den vom Verkäufer berechneten Steuersatz, insbesondere unter Verweis auf die Einreihungsverordnung (EU) 2015/1384 festsetzt, ist der Verkäufer berechtigt, eine korrigierte Rechnung zu erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdifferenz zu zahlen.
(3) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz) in der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung zu beachten. Bei Verletzung behält sich der Verkäufer vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden, von dem Vertrag zurückzutreten und etwaig durch die Verletzung eingetretene Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
- 4 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
(1) Rechnungen werden je nach Kundenwunsch per E-Mail an den Kunden übermittelt oder per Post versendet. Der Kunde verpflichtet sich, den dort ausgewiesenen Rechnungsbetrag innerhalb des in der Rechnung benannten Zahlungszieles zu leisten. Ist kein Zahlungsziel aufgeführt, ist die Forderung des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung des vollständigen Kaufpreises ohne Abzug von Skonti auszuführen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunden gefährdet wird.
(3) Neukunden, die erstmalig eine Bestellung dessen Nettowarenwert 1.000 Euro übersteigt beim Verkäufer bestellen, sind ebenfalls zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises ohne Abzug von Skonti vor Auslieferung der Ware verpflichtet.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(5) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs behält sich der Verkäufer vor.
(6) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Kaufpreisforderungen vor.
- 5 Lieferung; Gefahrübergang; und Lieferzeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Niederlehme, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat.
(4) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(5) Ab dem 15. Januar 2024 betragen die Versandkosten innerhalb Deutschlands pauschal 6,50 EUR zzgl. MwSt. pro Lieferadresse und Liefertermin. Für Lieferungen in das EU-Ausland werden Versandkosten in Höhe von pauschal EUR 20,00 ab 5 kg berechnet und EUR 12,00 für Sendungen mit einem Gewicht unter 5 kg.
Es gibt keine Porto-Freigrenze für Lieferungen innerhalb Deutschlands und in die EU.
(6) Palettenlieferungen sowie Sendungen in Länder außerhalb der EU bedürfen der vorherigen individuellen Absprache.
(7) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, es wird ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Lieferfristen und Liefertermine gelten ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(8) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(9) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
- 6 Kommissions- /Konsignationsgeschäft; Remittenden
(1) Erfolgt die Lieferung auf Kommission oder über ein Konsignationslager, ist der Kunde ohne vorherige Aufforderung durch den Verkäufer spätestens am 30. Tag nach Erhalt der Ware verpflichtet, dem Verkäufer eine detaillierte Aufstellung der von ihm verkauften Ware zuzusenden. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, diese Ware in Rechnung zu stellen, deren Bezahlung mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig ist. Die verbleibende Ware ist spätestens am 180. Tag nach Erhalt zur Zahlung des Gesamtbruttobetrags ohne Abzüge von Skonti fällig.
(2) Für den Fall, dass die Parteien schriftlich ein Rückgaberecht des Kunden vereinbart haben, erstellt der Verkäufer eine Gutschrift über die zurückgesendete Ware nach Prüfung in angemessener Zeit. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden bezüglich der fälligen Forderung wird damit ausdrücklich nicht eingeräumt. Eine Gutschrift ist ausgeschlossen, wenn die remittierte Ware Mängel aufweist.
- 7 Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
- 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die Liefergegenstände gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen 10 Tagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen 10 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Alternativ steht dem Kunden eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu, welche der Verkäufer in Form einer Gutschrift erstellt.
- 9 Haftung
Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 10 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist nach Wahl des Verkäufers der Geschäftssitz des Verkäufers oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Frankfurt (Oder) ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand Januar 2024